Im Programm „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ des BAfA werden sämtliche Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert, die zur Energieeffizienz des Gebäudes beitragen.

Dazu gehören, die Dämmung, sowie Erneuerung/Aufbereitung der Vorhangfassaden. Ebenfalls wird die Erneuerung, der Ersatz und der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren gefördert sowie der sommerliche Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligem Einbau von außen liegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Die förderfähige Mindestinvestition liegt hier bei 2.000,00 €. Das maximale Volumen der förderfähigen Kosten, für energetische Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden, sind 60.000,00 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt jedoch bei 600.000€ pro Gebäude.

Der aktuelle Fördersatz beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben. Ein zusätzlicher Förderbonus von 5% ist möglich, wenn die Umsetzung der Maßnahme ein aufgezeigter Teil des zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplans ist.

Bei Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan und förderfähigen Sanierungsmaßnahmen dürfen Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.
Sie erreichen uns per Email oder telefonisch von 8:00-15:00 Uhr.

Ihr C und K Energiemanagement Team