Ab dem 01.03.2023 gelten die neuen Richtlinien für die Förderung eines Neubaus.
 
Das Ziel der Änderung der Fördermaßnahmen ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu verringern. Zudem sollen Treibhausgas-Emissionen im gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes in den Fokus rücken. Hierfür müssen die Prinzipien des nachhaltigen bauens eingehalten werden.
 
Die neuen Anforderungen sind:
  1. Für die Stufe, KFWG, beziehungsweise KFNWG (Klimafreundliches Wohn-, bzw Nichtwohngebäude), muss mindestens ein Effizienzhaus 40 Standard erreicht werden. Das Gebäude muss spezifische Grenzwerte für CO2-Emissionen im Lebenszyklus eines Gebaüdes unterschreiten. Ebenfalls müssen gewisse technische Anforderungen, welche im Merkblatt zum KFN festgelegt werden, eingehalten werden.

  2. Für die Stufe, KFWG-Q, bzw. KFNW-Q, muss zusätzlich, zu den unter 1. genannten Anforderungen, das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus oder Premium erreicht werden.
Die Förderung besteht im Rahmen eines Kredites von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die Laufzeit und der Kreditrahmen können hierbei variieren.
 
Bei Fragen zu Details und Ihren Vorstellungen, sind wir Ihnen sehr gerne behilflich.